Hundezwinger-Übersicht
Jedem Zwinger liegt eine ausführliche Aufbauanleitung bei, so dass der Aufbau leicht zu bewerkstelligen ist.
Unsere Rustica-Zwinger im Baukastensystem zeichnen sich durch einfachste Montage und höchste Stabilität aus. Alle Elemente dieser Bauart sind in einem Stahlrohrrahmen eingefasst.
Somit ist es möglich, Tür-, Gitter- und Wandelemente zu tauschen. Für Großanlagen empfehlen wir unsere Nato- bzw. Europa-Zwinger.
Die geschlossenen Wände des Nato-Zwingers bestehen aus einem stabilen Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Mehrschichtplatte. Diese Platten sind extrem widerstandsfähig. Die braune Phenolhartz-Beschichtung gewährleistet eine leichte Reinigung.
Die Wandelemente des Europa-Hundezwingers werden aus einem feuerverzinkten Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Vollkernkunststoffplatte gefertigt. Diese hochwertige Platte ist extrem widerstandsfähig gegen Verbiss, Urinsäure sowie gegen UV-Einstrahlung. Die Nasszellenqualität dieser Platte gewährleistet eine leichte Reinigung mittels Hochdruckreiniger.
Die Wandelemente des Europa-Hundezwingers werden aus einem feuerverzinkten Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Vollkernkunststoffplatte gefertigt. Diese hochwertige Platte ist extrem widerstandsfähig gegen Verbiss, Urinsäure sowie gegen UV-Einstrahlung. Die Nasszellenqualität dieser Platte gewährleistet eine leichte Reinigung mittels Hochdruckreiniger.
Kundeninformation zur Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland
Sehr geehrter Kunde,seit 01.09.2001 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Anforderung für das Halten eines Hundes im Zwinger:
1. In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mind. der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muß und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe in cm | Bodenfläche mind. m² |
bis 50 | 6 m² |
über 50 bis 65 | 8 m² |
über 65 | 10 m² |
2. Für jeden weiteren Hund, der in demselben Zwinger gehalten wird, sowie für jede Hündin mit Welpen, ist zusätzlich die Hälfte der für einen Hund vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung zu stehen.
3. Die Höhe der Einfriedung muss so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von den obenstehenden Anforderungen gilt:
- Hunde die sich regelmäßig (5 Tage pro Woche den überwiegenden Teil des Tages) außerhalb des Zwinger aufhalten, benötigen eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von mind. 6m². Da die Hundehütte von der Grundfläche abgezogen wird, empfehlen wir eine Zwingergröße von mind. 8 m² (z.B. 2x4 m).
- Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
4. Zusätzlich muß dem Hund eine Hütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung gestellt werden. Die Hundehütte muss so bemessen sein, das der Hund sich verhaltensgerecht bewegen, hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann.
In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
5. Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
6. Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.Mai 2001.
Diese wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 21 veröffentlicht. Zwinger-Varianten | Untergeschalte Decke im Zwinger | Untergeschalte Decke Incl. des Dachvorsprunges | Länge Dachvorsprung | Max. Schneelast |
Zwinger | ohne Decke | 20 cm | 125 kg/m² | |
Zwinger | mit Decke | 20 cm | 150 kg/m² | |
Zwinger incl. Dachvorsprung | ohne Decke | ohne Decke | 100 cm | 75 kg/m² |
Zwinger incl. Dachvorsprung | ohne Decke | ohne Decke | 90 cm | 125 kg/m² |
Zwinger incl. Dachvorsprung | mit Decke | ohne Decke | 100 cm | 75 kg/m² |
Zwinger incl. Dachvorsprung | mit Decke | ohne Decke | 90 cm | 125 kg/m² |
Zwinger incl. Dachvorsprung | mit Decke | mit Decke | 100 cm | 100 kg/m² |
Zwinger incl. Dachvorsprung | mit Decke | mit Decke | 90 cm | 150 kg/m² |